Ein Behandlungsvertrag ist bei uns in der Praxis auszufüllen!



Behandlungsvertrag

für Privatpatienten (Privatrezept)(I), Selbstzahler(II) u. Patienten mit Heilmittelverordnung (III)         



Zwischen der Fußpflegepraxis *Podologie Bode-Dolscheid GbR und


Frau ( ) Herr ( )


Name, Vorname:    _____________________________________________


Straße + Haus-Nr.:     _____________________________________________


PLZ + Wohnort:    _____________________________________________


Telefon / Handy    _____________________________________________



Die Vertragspartner vereinbaren hiermit die Erbringung der Leistung „podologische Behandlung“ / „med. Fußbehandlung“. Die Behandlung beinhaltet i.W.:

Befunderhebung (III), podologische Diagnostik (III), Therapiedurchführung, Dokumentation (III), Beratung, allgemeine Verbrauchsmaterialien, Hygienemaßnahmen.


Die Behandlungszeit beträgt je nach Fußstatus 15 – 45 Minuten. Die Behandlungspreise für Privatpatienten (I) u. Selbstzahler (II) gelten auf Basis der in der Praxis einsehbaren Preisliste als vereinbart. Medizinische Behandlungen (von einem Arzt schriftlich verordnet) erfolgen umsatzsteuerfrei. Kosmetische/pflegende Behandlungen sind umsatzsteuerpflichtig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Leistungen bei Privatpatienten (I) & Selbstzahlern (II) nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden bzw. die Erstattung der Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der Erstattungsquellen gewährleistet ist. Das vereinbarte Behandlungshonorar ist trotzdem in voller Höhe zu tragen.

Die Leistung wird dem Patienten unmittelbar nach beendeter Behandlung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist gemäß § 614 BGB sofort zur Zahlung fällig. Bei schriftlicher Rechnungsstellung wird ein Zahlungsziel von 10 Tagen eingeräumt.

Der Zuzahlungsbetrag in der Heilmittelerbringung (III) ergibt sich, pro Verordnung, aus jeweils 10,- Euro Verordnungsgebühr und pro Behandlung 10 % des Behandlungshonorars. Die Beträge sind bei den einzelnen Kassen unterschiedlich und ändern sich häufig. Befreiungsausweise werden nach Vorlage berücksichtigt.


Einheitlich gilt: Werden vereinbarte Termine nicht am Tag vor dem Behandlungstermin abgesagt, ist eine Ausfallgebühr in voller Höhe des Behandlungspreises, gemessen am Preis für Selbstzahler (II) fällig. Die umseitig abgedruckten AGB gelten in Ihrer aktuellen Form als vereinbart.


Northeim, den________________


 Unterschrift      Patient                 Unterschrift    Therapeut


FUSSPFLEGEPRAXIS ٠ Podologie · Bode-Dolscheid GbR ٠ Markt 11 ٠ 37154 Northeim
٠ Tel. 05551/65098 ٠ Fax 05551/9887940  
schoenerfuss@web.de   www.schoenerfuss.de.to

٠  Steuer Nr.: 35/232/01804   ٠  IK Nr.: 390 31 25 75



Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Die Praxis für Podologie behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher durch Aushang in der Praxis angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§2 Terminvereinbarungen

Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren

Die Praxis für Podologie ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail (schoenerfuss@web.de) erfolgen oder durch Anruf in der für den Patienten zuständigen Praxis. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) unseren Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich. Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr in voller Höhe des eigentlichen Behandlungspreises zu zahlen.

§4 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.

§5 Hausbesuche  

Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr nach §3 plus eine Hausbesuchspauschale fällig.

§6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen

Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Für nicht eingehaltene Termine fällt ebenfalls die Ausfallgebühr gem. §3 an, die privat beglichen werden muss.

§7 Anfertigung von Hilfsmitteln

Werden zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

§8 Datenschutz

An uns übermittelte personenbezogenen Daten verwenden wir i.S. der DSGVO ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

§9 Haftungsausschluss

Die Praxis für Podologie wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren. Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. Die Praxis für Podologie übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie, Northeim. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Northeim, Niedersachsen. 


FUSSPFLEGEPRAXIS ٠ Podologie · Bode-Dolscheid GbR ٠ Markt 11 ٠ 37154 Northeim
٠ Tel. 05551/65098 ٠ Fax 05551/9887940  
schoenerfuss@web.de   www.schoenerfuss.de.to

٠  Steuer Nr.: 35/232/01804   ٠  IK Nr.: 390 31 25 75


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